Stand 08.08.2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Metallbau Famulla GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Im Kundenportal automatisch berechnete Preise stellen ein unverbindliches Angebot dar und stehen unter dem Vorbehalt der technischen Prüfung der übermittelten CAD-Daten. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande. Ein Angebot ist 30 Tage ab Erstellung gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
3. Leistungsgegenstand und CAD-Daten
Maßgeblich für die Fertigung sind ausschließlich die vom Besteller übermittelten CAD-Dateien. Dateinamen, Zeichnungen, Skizzen oder mündliche Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Der Besteller steht dafür ein, dass die übermittelten Daten vollständig, maßhaltig und fertigungsgerecht sind und die veröffentlichten Konstruktionsanforderungen einhalten. Eine Prüfpflicht des Auftragnehmers hinsichtlich der konstruktiven Eignung besteht nicht.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Werk 59439 Holzwickede, ausschließlich Verpackung und Fracht, sofern nicht anders vereinbart. Bei Material- oder Energiepreisänderungen von mehr als 10 Prozent zwischen Vertragsschluss und Lieferung ist eine Anpassung nach Verhandlung zulässig.
5. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Erstaufträgen und bei Sonderanfertigungen kann Vorkasse verlangt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.
6. Lieferung und Gefahrübergang
Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Besteller oder an den Frachtführer über, bei Selbstabholung mit Bereitstellung und Mitteilung der Abholbereitschaft. Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel oder Arbeitskampf verlängern sich Lieferfristen angemessen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts. Der Besteller tritt Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits jetzt sicherungshalber ab.
8. Beschaffenheit und Toleranzen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Toleranzen nach DIN ISO 2768-m für Zuschnitte und DIN ISO 2768-c für Kantteile. Schnittkanten werden unbearbeitet geliefert; fertigungsbedingter Grat, Anlauffarben, Walzhaut sowie handelsübliche Oberflächenmerkmale des Rohmaterials stellen keinen Mangel dar. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 Prozent der Bestellmenge sind branchenüblich und zulässig.
9. Mängelrüge und Gewährleistung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offene Mängel innerhalb von sieben Tagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Bei berechtigter Rüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Beanstandete Teile sind auf Verlangen zurückzusenden.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die auf fehlerhaften oder unvollständigen CAD-Daten des Bestellers beruhen, ist ausgeschlossen.
11. Unterlagen und Schutzrechte
Der Besteller versichert, dass die übermittelten Daten frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung keine Schutzrechte verletzt. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Übermittelte Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der DSGVO ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist 59439 Holzwickede. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anbieter
Metallbau Famulla GmbH & Co. KG
Montanhydraulikstr. 11
59439 Holzwickede
Geschäftsführer: Björn Famulla
HRA 4338, Amtsgericht Hamm
USt-IdNr: DE337228137
Telefon 02301 6993 · info@laserkant-technik.de